Vom 10.03.2025 bis 14.03.2025 findet für die Mitglieder aller Statusgruppen die Online-Wahl zu dem Senat, den Fachbereichsräten, der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und der*dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung statt.
Die Wahlberechtigten erhalten über einen Link die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben.
Wahlvorschläge können bis zum 15.02.2025 mit Hilfe elektronischer pdf-Formulare eingereicht werden.
Senat
Akad. MA LfbA u LBA
Mitarbeiter*innen TuV
Professor*innen
Studierende
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Wahlvorschlag Gleichstellungsbeauftragte
Beauftragte*r für Studierende mit Behinderung
oder chronischer Erkrankung
Wahlvorschlag Beauftragte*r
Fachbereichsrat FB 1
Akad. MA LfbA u LBA
MA TuV
Professor*innen
Studierende
Fachbereichsrat FB 2
Akad. MA LfbA u LBA
MA TuV
Professor*innen
Studierende
Fachbereichsrat FB 3
Akad. MA LfbA u LBA
MA TuV
Professor*innen
Studierende
Fachbereichsrat FB 4
Akad. MA LfbA u LBA
MA TuV
Professor*innen
Studierende
Die Kandidat*innen der Gruppen werden nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl (bei mehreren Listen) oder nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (bei nur einer Liste) gewählt.
Die personalisierte Verhältniswahl wird aufgrund von (Wahlvorschlags-)Listen durchgeführt. Mit der Entscheidung für ein*e Kandidat*in einer Liste wird zugleich auch die Liste insgesamt gewählt.
Nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) ist zu wählen, wenn je Wahl und Gruppe nur eine Liste eingegangen oder wenn nur ein*e Vertreter*in einer Gruppe zu wählen ist. Bei der Mehrheitswahl in einer Gruppe hat die*der Wahlberechtigte je Wahl so viele Stimmen wie Sitze auf die Gruppe entfallen.
Wählen darf nur, wer zum Zeitpunkt des Wahlausschreibens Mitglied der Hochschule ist und in das abgeschlossene Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Gewählt werden darf nur, wer zum Zeitpunkt der Einreichung der Wahlvorschläge in das Wählerverzeichnis in der entsprechenden Statusgruppe eingetragen ist.
Einsicht in das Wählerverzeichnis kann durch jedes wahlberechtigte Mitglied auf Antrag per E-Mail an wahlausschuss(at)folkwang-uni.de verlangt werden. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses müssen bis 23.02.2025 schriftlich, elektronisch per E-Mail an wahlausschuss(at)folkwang-uni.de oder zur Niederschrift beim Wahlausschuss erhoben werden
Nähere Informationen zur Wahl können Sie dem Wahlausschreiben entnehmen.
Ausschreibungen
Hochschulöffentliche Ausschreibung der Stelle einer zentralen Gleichstellungsbeauftragten